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Aktuelles

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.02.2020
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Am 01. März 2020 tritt in Deutschland erstmals eine gesetzliche Regelung für Zuwanderung in Kraft – das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es fasst die Regelungen für eine Einwanderung von Personen aus Drittstaaten zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken zusammen und eröffnet einige neue Wege für Unternehmen, ihren Fachkräftebedarf zu decken. Damit wird der Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union erweitert. Eine kurze inhaltliche Übersicht finden Sie hier.

Zuletzt geändert am: 17.02.2020 um 10:07

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Chemnitz - Schulung Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Was Unternehmen wissen müssen

Datum und Uhrzeit
10.03.2020 (14:00 Uhr)
Ende
10.03.2020 (17:00 Uhr)
Referent
IQ-Netzwerk
Kategorie
Termine

Inhalte der Schulung:
• das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Grundsatz, Änderungen und Neuerungen
• Duldungsgesetz und Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz – wo betrifft mich das als Unternehmerin/ als Unternehmer?
• Beispiele aus der Beratungspraxis der FACHINFORMATIONSZENTREN ZUWANDERUNG und der IBAS Beratungsstellen

Ort:
FACHINFORMATIONSZENTRUM ZUWANDERUNG CHEMNITZ
Annaberger Straße 105, 09120 Chemnitz

Kontakt und Anmeldung:

Antje Pfeifer

Marcus Schaub - schaub@vhs-sachsen.de Tel.: 0351 43707050

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